So kannst du deinen Wetterballon in Tschechien anmelden und versichern!
Um deine Wetterballon-Mission in Tschechien anzumelden, sind zwei Dinge wichtig: Du benötigst eine Aufstiegserlaubnis und eine Wetterballon-Versicherung. Wie du die Aufstiegserlaubnis für den Wetterballon in Tschechien erhältst und wo du eine Versicherung für deinen Wetterballon in Tschechien beantragst, erklären wir dir hier:
So kannst du deinen Wetterballon in Tschechien anmelden!
Zuständig für die Aufstiegserlaubnis ist die tschechische Zivilluftfahrtbehörde ÚCL (Úřad pro civilní letectví) in Prag. Ein Stratosphärenballon mit Nutzlast (z. B. Kamera, GPS-Tracker, Radiosonde) gilt in Tschechien als unbemannter freier Ballon mit Nutzlast und benötigt daher immer eine Genehmigung der ÚCL. Maßgeblich ist dabei die tschechische Vorschrift L 2, Anhang 5 („Unbemannte Freiballone mit Nutzlast”), die die Klassifizierung, die allgemeinen Betriebsregeln, die betrieblichen Beschränkungen und Ausrüstungsanforderungen sowie die Vorgaben zur Anmeldung des Fluges enthält. Lies dir diese Vorschrift vor dem Start sorgfältig durch.
Plane genügend Vorlaufzeit ein: Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor dem Starttermin bei der Behörde eingegangen sein. Das Antragsformular findest du auf der Website der ÚCL im Bereich Formuláře sekce letové.
Zusätzlich musst du den Start spätestens 24 Stunden vorher als Navigationswarnung ankündigen. Wichtig: Den NOTAM setzt du dabei nicht selbst ab. Stattdessen reichst du die erforderlichen Informationen bzw. Unterlagen zur Veröffentlichung einer Navigationswarnung ein – der NOTAM wird anschließend über den tschechischen Flugberatungsdienst (Letecká informační služba) / das International NOTAM Office veröffentlicht. Die derzeit bevorzugte Methode zur Einreichung der Unterlagen ist das System AisView, betrieben von der ŘLP ČR (tschechische Flugsicherung). Beachte, dass dieses Verfahren getrennt vom ÚCL-Genehmigungsantrag abläuft.
Navigationswarnung (NOTAM) einreichen – Schritt für Schritt
Den NOTAM setzt du nicht selbst ab. Du reichst lediglich die Unterlagen für die Navigationswarnung ein; veröffentlicht wird der NOTAM anschließend vom Internationalen NOTAM-Büro (NOF), das Teil des tschechischen Flugberatungsdienstes ist. Der bevorzugte Weg führt über das System AisView. So gehst du vor:
– Konto anlegen: Registriere dich einmalig im AisView-System unter aisview.rlp.cz. Für die Einreichung von NOTAM-Unterlagen ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
– Freischaltung abwarten: Deine Registrierung wird von den Mitarbeitern des Flugberatungsdienstes (LIS) innerhalb von zwei Arbeitstagen bearbeitet. Plane diese Zeit zusätzlich zu deinen übrigen Fristen ein.
– Anmelden und Antrag ausfüllen: Nach der Freischaltung meldest du dich an und öffnest das Formular für den NOTAM-Entwurf (Navigationswarnung). Trage dort die Flugdaten ein: Startort mit Koordinaten, Datum und Uhrzeit, Höhenbereich, Art des Vorhabens (unbemannter Freiballon mit Nutzlast) sowie deine Kontakt- und Betreiberdaten.
– Frist einhalten: Reiche die Unterlagen so ein, dass die Navigationswarnung spätestens 24 Stunden vor dem Start veröffentlicht werden kann. Berücksichtige dabei die Bearbeitungszeit.
Beachte, dass dieses Verfahren getrennt vom ÚCL-Genehmigungsantrag abläuft. Bei Fragen zum System hilft die Adresse view.ais@ans.cz weiter.
Weitere praktische Hinweise
Über die formalen Verfahren hinaus haben sich in der Praxis folgende Punkte bewährt:
– Flughäfen in der Umgebung informieren: Informiere Flughäfen in der Nähe deines Startorts über den geplanten Ballonstart. Das ist eine wichtige praktische Sicherheitsmaßnahme, auch wenn sie vom formalen ÚCL- und NOTAM-Verfahren getrennt ist.
– Zustimmung des Grundstückseigentümers: Hol dir vor dem Start die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Nutzung des Geländes als Startplatz ein und stelle sicher, dass du die nötige Erlaubnis für den Startort besitzt.
– Grenzüberschreitender Luftraum: Bei einem Stratosphärenballon kann die Flugbahn über Landesgrenzen hinausreichen. Prüfe daher vor dem Start auch die geltenden Anforderungen der Länder, deren Luftraum der Ballon möglicherweise durchquert.
Hinweis zur Klassifizierung
Die Klassifizierung B3 beruht auf den Eigenschaften bzw. der Größe des freien Ballons. Die tschechischen Vorschriften unterscheiden Ballone jedoch zusätzlich nach Art und Masse der Nutzlast. Für einen typischen Stratosphärenballon mit Kamera, GPS-Tracker, Radiosonde oder anderer Ausrüstung hängen die maßgeblichen Anforderungen daher nicht allein vom Ballon selbst ab, sondern auch von der Nutzlast und dem geplanten Betrieb.
Bei weiteren Fragen wende dich direkt an die Behörde, bei Detailfragen zum Equipment helfen wir auch gerne weiter:
Úřad pro civilní letectví (ÚCL)
K letišti 1149/23
161 00 Praha 6
Tschechien
E-Mail: podatelna@caa.gov.cz
Website: caa.gov.cz
Tel.: (+420) 225 421 111
Tel. (Referat unbemannte Systeme): (+420) 225 421 232
So kannst du deinen Wetterballon in Tschechien versichern!
Um die Aufstiegserlaubnis für deinen Wetterballon in Tschechien zu beantragen, benötigst du eine Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung, sodass Personen- und Sachschäden abgedeckt sind. Eine Wetterballon-Versicherung für Tschechien kannst du über das folgende Tool einholen: Wetterballon-Versicherung der AXA.
Hinweis/ Achtung: Stratoflights weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Garantie oder Haftung für alle auf unseren Webseiten verfügbaren Angaben und Informationen bzgl. Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen wird und in jedem Fall selbstständig Informationen über die rechtliche Situation bei den entsprechenden Behörden einzuholen sind.
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