So kannst Du Deinen Wetterballon in den USA anmelden!

Aufstiege von Wetterballons in den USA sind sehr einfach anzumelden. Wenn du dich an die Vorgaben hältst, welche wir dir hier aus dem Gesetzestext und unserer eigenen Erfahrung zahlreicher Wetterballon-Aufstiege in den USA zusammenfassen, musst du deinen Flug sogar gar nicht anmelden! Dies wird auf nahezu alle von euch zutreffen!

Aufstiege von Wetterballons in den Vereinigten Staaten werden von der Federal Aviation Administration (FAA) sowie der Federal Communications Commission (FCC) reguliert. Für die meisten Standardstarts von Wetterballons in den USA gilt dabei der Regelungsrahmen der FAA Part 101.1. Die FAA bezeichnet Wetterballons, oder High-Altitude-Ballons (HAB) als „unmanned free balloons“. (https://www.ecfr.gov/current/title-14/chapter-I/subchapter-F/part-101).

Um gemäß FAA Teil 101.1 qualifiziert zu sein, muss Folgendes zutreffen:

Damit ein Start deines Wetterballons, High-Altitude-Ballons, HAB unter Part 101.1 fällt, muss Folgendes erfüllt sein:

Das Nutzlastpaket (deine Sonde mit GPS-Tracker, Kamera etc.) deines Wetterballons wiegt weniger als 6 Pfund, wobei das Verhältnis von Gewicht zu Fläche 3,0 Unzen pro Quadratzoll nicht überschreiten darf. Alternativ darf das Nutzlastpaket deines Wetterballons maximal 4 Pfund wiegen. Werden mehrere Nutzlastpakete an einem Wetterballon befestigt, darf das Gesamtgewicht aller Pakete 12 Pfund nicht überschreiten.

Darüber hinaus muss die Spezialschnur zwischen Wetterballon und Nutzlast so ausgelegt sein, dass sie sich bei einer Aufprallkraft von maximal 50 Pfund trennt. Diese vorgeschriebene Sollbruchstelle dient der Sicherheit. Die Vorgaben erfüllt unsere Spezialschnur.

Zudem darf der Flug deines Wetterballons sowie die spätere Landung deines Nutzlastpaketes am Fallschirm (https://skyvector.com/) weder Personen noch Sachwerte gefährden, und es dürfen keine Gegenstände abgeworfen werden, wenn dadurch eine Gefährdung entstehen könnte.

Wähle einen Startplatz außerhalb der Flugverkehrskontrollzone

Starte außerhalb einer Flugverkehrskontrollzone. Dies kannst du super einfach über SkyVector prüfen. Suche dir einen Startort außerhalb der lila Kreise.

SkyVector

Der Start innerhalb einer Flugverkehrskontrollzone

Solltest du innerhalb eines kontrollierten Luftraums starten wollen, so ist dies grundsätzlich auch möglich. Hierzu musst du die nächstgelegene Air Traffic Control (ATC) kontaktieren und den Aufstieg rechtzeitig ankündigen, sowie etwaige zusätzliche Auflagen erfüllen und regelmäßige Flug-Reportings mitteilen.

Benötigt man eine Genehmigung der FAA?

Sind diese Kriterien erfüllt, ist keine vorherige Genehmigung der FAA erforderlich.

Dennoch empfiehlt es sich, 6–24 Stunden vor dem Start eine sogenannte NOTAM-Meldung (Notice to Airmen) einzureichen. Solltest du innerhalb einer Flugverkehrskontrollzone starten, ist eine NOTAM zwingend erforderlich.

Eine NOTAM kann einfach per Telefon erfolgen und umfasst in der Regel:

  • Startort
  • Startdatum und -zeit
  • Erwartete Steigrate
  • Geschätzte Zeit bis zum Erreichen von 60.000 ft Höhe
  • Geschätzte Flughöhe
  • Prognostizierter Landeort und Zeit bis zur Landung
  • Technische Spezifikationen von Ballon, Nutzlast und Fallschirm (Länge, Gewicht, Farben)

Eine NOTAM kann innerhalb der USA unter folgender Nummer herausgegeben werden:
FEDERAL NOTAM SYSTEM: 1-877-487-6867
https://notams.aim.faa.gov/#News

Dies ist super simpel und einfach und innerhalb von zwei Minuten erledigt. Unsere Anleitungen aus unserem Wetterballon-Komplettset helfen dir dabei.

Wenn zusätzliche Vorschriften gelten

Erst wenn die oben genannten Grenzwerte überschritten werden – beispielsweise bei einer schwereren Nutzlast – greift die FAA Part 101 Subpart D. Diese bringt deutlich umfangreichere regulatorische und technische Anforderungen mit sich. Hier gilt weiterhin auch die Auflage, dass es zum Zeitpunkt des Aufstiegs maximal zu 5/10 bewölkt sein darf. Aus diesen Gründen empfehlen wir, den Flug innerhalb der Standardgrenzen der Part 101.1 zu planen.

Hinweis/ Achtung: Stratoflights weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Garantie oder Haftung für alle auf unseren Webseiten verfügbaren Angaben und Informationen bzgl. Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen wird und in jedem Fall selbstständig Informationen über die rechtliche Situation bei den entsprechenden Behörden einzuholen sind.